
Obwohl der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, nimmt der Wettbewerb unter den GKVs zu.
Mit Wahltarifen wie Selbstbehalt, Beitragserstattung, Teilnahmebonus, Variable Kostenerstattung oder
Sonderleistungen darf seit dem 01.04.2007 um Mitglieder
geworben werden.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds sollte sich sich dieser Wettbewerb verschärfen.
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